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   BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73   

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BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73 (https://dejure.org/1974,576)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1974 - VI C 59.73 (https://dejure.org/1974,576)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1974 - VI C 59.73 (https://dejure.org/1974,576)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens als Voraussetzung für die Anerkennung - Rechtsfolgen der Aussage des Antragstellers einer Bereitschaft zum Widerstand ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Sie läßt sich weder der Bereitschaft zu einer "zivilen" Notwehr- oder Nothilfeleistung zuordnen (BVerwGE 37, 69 [70, 71]) noch der Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit potentieller Tötungsfolge in qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen, wie sie der erkennende Senat u.a. in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - als einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG nicht entgegenstehend umrissen hat.

    Die von der Revision für notwendig gehaltene Präzisierung oder Einschränkung, unter welchen Umständen die Bereitschaft, Menschen mit Waffen zu bekämpfen und ggf. zu töten, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, ist für den Bereich innerstaatlicher Auseinandersetzungen - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - schon in BVerwGE 37, 69 und in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend erfolgt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 -), für den Bereich kriegerischer Abwehrhandlungen hat sie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 in Anknüpfung an BVerwGE 39, 269 entwickelt.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Unter diesen Umständen kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht darauf an, ob die vom Verwaltungsgericht im übrigen festgestellte zwingende Einsicht ("fixe Idee") des Klägers, jeder Krieg müsse als Wahnsinnsakt verhindert werden, den Anforderungen des Gesetzes an eine Gewissensentscheidung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45) und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242 [245 ff.]; 23, 98; 41, 53 [55]) erläutert worden ist, genügt.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Unter diesen Umständen kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht darauf an, ob die vom Verwaltungsgericht im übrigen festgestellte zwingende Einsicht ("fixe Idee") des Klägers, jeder Krieg müsse als Wahnsinnsakt verhindert werden, den Anforderungen des Gesetzes an eine Gewissensentscheidung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45) und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242 [245 ff.]; 23, 98; 41, 53 [55]) erläutert worden ist, genügt.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Sie läßt sich weder der Bereitschaft zu einer "zivilen" Notwehr- oder Nothilfeleistung zuordnen (BVerwGE 37, 69 [70, 71]) noch der Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit potentieller Tötungsfolge in qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen, wie sie der erkennende Senat u.a. in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - als einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG nicht entgegenstehend umrissen hat.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Die von der Revision für notwendig gehaltene Präzisierung oder Einschränkung, unter welchen Umständen die Bereitschaft, Menschen mit Waffen zu bekämpfen und ggf. zu töten, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, ist für den Bereich innerstaatlicher Auseinandersetzungen - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - schon in BVerwGE 37, 69 und in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend erfolgt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 -), für den Bereich kriegerischer Abwehrhandlungen hat sie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 in Anknüpfung an BVerwGE 39, 269 entwickelt.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Unter diesen Umständen kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht darauf an, ob die vom Verwaltungsgericht im übrigen festgestellte zwingende Einsicht ("fixe Idee") des Klägers, jeder Krieg müsse als Wahnsinnsakt verhindert werden, den Anforderungen des Gesetzes an eine Gewissensentscheidung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45) und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242 [245 ff.]; 23, 98; 41, 53 [55]) erläutert worden ist, genügt.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Unter diesen Umständen kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht darauf an, ob die vom Verwaltungsgericht im übrigen festgestellte zwingende Einsicht ("fixe Idee") des Klägers, jeder Krieg müsse als Wahnsinnsakt verhindert werden, den Anforderungen des Gesetzes an eine Gewissensentscheidung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45) und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242 [245 ff.]; 23, 98; 41, 53 [55]) erläutert worden ist, genügt.
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Die von der Revision für notwendig gehaltene Präzisierung oder Einschränkung, unter welchen Umständen die Bereitschaft, Menschen mit Waffen zu bekämpfen und ggf. zu töten, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, ist für den Bereich innerstaatlicher Auseinandersetzungen - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - schon in BVerwGE 37, 69 und in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend erfolgt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 -), für den Bereich kriegerischer Abwehrhandlungen hat sie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 in Anknüpfung an BVerwGE 39, 269 entwickelt.
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
    Die von der Revision für notwendig gehaltene Präzisierung oder Einschränkung, unter welchen Umständen die Bereitschaft, Menschen mit Waffen zu bekämpfen und ggf. zu töten, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, ist für den Bereich innerstaatlicher Auseinandersetzungen - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - schon in BVerwGE 37, 69 und in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend erfolgt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 -), für den Bereich kriegerischer Abwehrhandlungen hat sie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 in Anknüpfung an BVerwGE 39, 269 entwickelt.
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - schließlich behandelt zwar einen Tyrannenmord, jedoch hatte der Wehrpflichtige sich zugleich einem Widerstandskampf anschließen wollen, d.h. er hatte - anders als hier - seine Bereitschaft zur Teilnahme am Bürgerkrieg bekundet.

    Bei dieser Fallgestaltung fehlt dem Wehrpflichtigen der die Gewaltanwendung als sittlich erlaubtes Mittel für seine Auseinandersetzung mit anderen bejaht, mithin die erforderliche Achtung menschlichen Lebens (vgl. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -, ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Abgesehen davon fehlt es bei den Abwehrhandlungen, zu denen der Kläger im Rahmen eines militärischen Verbandes bereit wäre, an der aktuellen "Zuspitzung" und der "Gegenwärtigkeit" des Angriffs, der ein Handeln in Notwehr oder Nothilfe im Sinne der angeführten Entscheidung kennzeichnet (vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG 6 C 59.73 -).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

    Gleiches gilt für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre, denn sein Handeln steht der Beteiligung am Bürgerkrieg gleich (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 -).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der

    Die absolute Achtung menschlichen Lebens läßt allerdings der Wehrpflichtige vermissen, der sich zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz regelmäßig verbundenen weiteren Gewaltakten in der Lage sieht (Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -), dessen präsumtive Tat der Mitwirkung an innerstaatlicher gewaltsamer Auseinandersetzung gleichkommt (Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 1.73 - sowie Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - [BVerwGE 37, 69]).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Diese Problematik, ihre Abgrenzung von zugespitzten Notwehr- und Nothilfesituationen sowie insbesondere auch die Unterscheidung zwischen der bewußten und gewollten Unterstützung eines auf die Tötung von Menschen abzielenden Handlungsablaufs einerseits und einem ausschließlich den Angehörigen der Streitkräfte (oder hier: der "Putschisten") zugute kommenden Hilfsdienst andererseits, hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen erörtert und rechtlich gewürdigt (vgl. insbesondereUrteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - [BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32];Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG 6 C 59.73 -;Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90];Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92];Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100];Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]); insoweit wirft das angefochtene Urteil keine neue, noch nicht geklärte grundsätzliche Rechtsfrage auf.
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die

    Daß es aber auch dann an der von Art. 4 Abs. 3 GG vorausgesetzten absoluten Achtung menschlichen Lebens fehlt, ist höchstrichterlich ebenso schon mehrfach entschieden (BVerwGE 37, 69 [70], Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Darum schließt auch die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz häufig verbundenen weiteren Gewaltakten, d.h. der Mitwirkung am Bürgerkrieg, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 -).
  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

    Der Tyrannenmord mit seinen bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Folgen an innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zählt nicht hierzu (vgl. u.a. das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschlüsse vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 - sowie vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators

    Gleiches gilt mithin für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Mitwirkung an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre; ein solches Handeln laßt sich von der Teilnahme am Bürgerkrieg nicht unterscheiden (vgl. Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -).
  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 16.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Der beschließende Senat hat nämlich bereits mehrfach entschieden und damit geklärt, daß ein Wehrpflichtiger, der sich zur Tötung eines Tyrannen als Maßnahme innerstaatlicher Auseinandersetzung in der Lage sieht, die absolute Achtung menschlichen Lebens vermissen läßt (so Beschluß vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - Beschluß vom 7. Januar 1975 - BVerwG VI C 48.74 -).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst -

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